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Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Donnerstag, den 16. Oktober 2008 von Harald v. Trotha
Kategorie: Finanzierung, Führung, Gründung

Ich habe in unserem Blog schon häufiger über Förderangebote für’s Coaching berichtet (zuletzt hier). Nun gibt es ein geradezu sensationelles Förderprogramm für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Das Angebot „Gründercoaching Deutschland“ der KfW Mittelstandbank (mehr dazu hier) wurde um eine Variante für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit erweitert.

Die Förderung beträgt 90 % des Coachinghonorars, maximal 3.600 € in 12 Monaten ab Genehmigung des Antrages. Die Förderung der letzten 10 % liegt im freiem Ermessen der Arbeitsagentur.

Antragsberechtigt sind alle Gründer, die vor Ihrer Gründung Leistungen der Arbeitsagentur gem. SGB II (z.B. ALG I) oder III  (z.B. Harz IV) bezogen haben. Die Bezugsdauer ist unerheblich! Die Förderung ist bundesweit einheitlich.

Wichtiger Termin: der Coachingvertrag, der erst nach Erhalt der Förderzusage abgeschlossen werden darf, muß noch im 1. Jahr der Gründung abgeschlossen und der KfW vorgelegt werden. Dies bedeutet, daß der Antrag ca. 10 Monate nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Gründung) beim Reginonalpartner gestellt werden muss.

Dieses Angebot für Gründer kann im Anschluss mit dem „klassischen“ Angebot des Gründercoaching Deutschland gekoppelt werden, sodass weitere 2.000 € Honorar mit 50 % bzw. 75 % gefördert werden.

Wir Unternehmercoaches begrüßen dieses Angebot sehr, denn gecoachte Gründer sind nachweislich erfolgreicher.  Die Abwicklung durch die Regionalpartner und KfW läuft inzwischen reibungslos, leider bereitet die Beraterdatenbank der KfW noch massive Probleme. Bei uns kein Problem, denn wir Unternehmercoaches sind dort akkreditiert.

Bei konkreten Fragen helfe ich hier gerne weiter.

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