Harald von Trotha hat im Juli 2008 einen Überblicksbeitrag über Fördermöglichkeiten von Coachings geschrieben, in dem eine Förderung damals mangels Erfahrung zu kurz kam – die Beratungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Weil diese Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut wird, wird sie oft nur BAFA-Förderung genannt. Mittlerweile sind Sonia Flöckemeier und ich Erfahrungen in dem Programm gelistet, weshalb ich es etwas ausführlicher vorstellen will.
Zielgruppe
Mit der Beratungsförderung können kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 25 Mitarbeiter, weniger als 50 Millionen Umsatz) sowie Freiberufler einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch eine Beratung oder ein Coachings entstehen. Von der Förderungen sind allerdings z.B. Unternehmens- und Steuerberater oder gemeinnützige Unternehmen, Verein und Stiftungen ausgeschlossen.
Spannend ist aber die fehlende Begrenzung des Unternehmensalters. Die Unternehmen müssen seit mindestens einem Jahr am Markt sein, aber nach hinten gibt es im Gegensatz zu den gesamten Gründungsförderungen keine Grenze. Wer also nicht mehr als Gründer gilt, kann auf dieses Programm zurückgreifen.
Inhalte
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen, wozu unter anderem gehört, dass sich der Berater der Prüfung durch das BAFA unterzieht und in der Beraterdatenbank des BAFA gelistet wird. Uns finden Sie am einfachsten, wenn Sie in der Maske Beratersuche unter Beratername „Flöckemeier“ oder „Häfelinger“ eingeben.
Gefördert werden zum einen allgemeine Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen
- technischen
- finanziellen
- personellen und
- organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung.
Zusätzlich können spezielle Beratungen zu
- Technologie und Innovationen
- Außenwirtschaft
- Qualitätsmanagement
- Kooperationen
- Mitarbeiterbeteiligung
- Rating
- Umweltschutz
- Arbeitsschutz
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Unternehmerinnen
- Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund
gefördert werden.
Förderhöhe
Der Höchstzuschuss zu den einzelnen allgemeinen und speziellen Beratungskosten beträgt für ein Coaching in den alten Bundesländern 50 Prozent und maximal 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent (warum das so ist, weiß ich auch nicht), aber ebenfalls max. 1.500 Euro.
Grundsätzlich sind mehrere Förderungen möglich. Bei allgemeinen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert.
Antragstellung
Der Antrag wird nach Abschluss des Coachings gestellt. Das hat den Nachteil, dass es keine vorherige Förderzusage gibt, umgekehrt kann aber sofort mit dem Coaching losgelegt werden. Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten bei einer zugelassenen Leitstelle einzureichen. Das bedeutet in erster Linie Aufwand für den Coach, für den Coachee ist diese Förderung angenehm einfach.
Informationen
Genauere Informationen sowie Ansprechpartner gibt’s unter www.beratungsfoerderung.info.