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GEZ: neu für Unternehmen

Montag, den 28. Mai 2012 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Controlling, Gründung

Für 2013 ist die Neuregelung der Rundfunkgebühren über die GEZ Gebühreneinzugszentrale beschlossen worden (mehr dazu hier). Dies gilt auch für Unternehmen und Selbständige. Ähnlich wie für Privatpersonen/ Haushalte, gilt in Zukunft auch für Unternehmen die Anzahl der Betriebstätten und deren sozialversicherungspflichigen Beschäftigten als maßgebend. Dies bedeutet….

dass zukünftig die tatsächliche  Anzahl der Geräte keine Bedeutung mehr hat.

Für Kraftfahrzeuge gilt zukünftig:  pro Betriebsstätte ist das erste Fahrzeug frei, jedes weitere kostet 5,99 € / Monat.

Für eine Betriebsstätte mit < 8 Mitarbeitern fällt zukünftig ein Monatsbeitrag von 5,99 € an, das erste Fahrzeug ist frei.

Für eine Betriebsstätte mit < 20 Mitarbeitern fällt zukünftig ein Monatsbeitrag von 17,98 € an, das erste Fahrzeug ist frei.

Für eine Betriebsstätte mit < 50 Mitarbeitern fällt zukünftig ein Monatsbeitrag von 35,96 € an, das erste Fahrzeug ist frei.

Für das Beherbergungsgewerbe gilt zukünftig: die Betriebsstätte (wie oben) sowie die Anzahl der Zimmer/Wohnungen (je 5,99 €/Monat) als maßgebend. Die erste Wohneinheit ist jeweils frei.

Wichtig Neuregelung für Home Office: Für Selbständige und Freiberufler, die ihr Büro in der privaten Wohnung führen, entfällt zukünfig die Rundfunkgebühr!

Noch ein wichtiger Hinweis: Zur Neuberechnung der GEZ werden alle Gewerbekunden angeschrieben, eine online Service wird nicht angeboten!

Berlin / Brandenburg, den 28. Mai 2012

 

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