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Wichtige Änderungen für online Shops!

Dienstag, den 11. September 2012 von Harald v. Trotha
Kategorie: Führung, Marketing, Rechtliches

Der Gesetzgeber hat zum 1. August diese Jahres einige gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher bei online Einkäufen verabschiedet. Meine Beobachtungen im Netz zeigen, daß einige Shopbetreiber offensichtlich diese Regelungen noch nicht kennen. Hier wichtige Hinweise aus dem Blog der Internetwarriors (mehr hier), der auch auf die Konsequenzen hinweist ( Achtung Abmahnwelle).

Mit den neuen Regelungen reagierte der Gesetzgeber auf unlautere / unschöne Praktiken, die dem Käufer die tatsächlichen Kosten und Vertragskonstellationen verschleiert haben ( z.B. Abofallen).  Die wichtigste Regelung ist die Verpflichtung zu einem „Kaufbutton“, der den Käufer auf sämtliche Kosten, Konditionen, Folgekosten, Laufzeiten u.a.m ausdrücklich hinweisen muß. Ein kostenpflichtiger Geschäftsvorgang muß zukünftig mit solch einem Kaufbutton ausgestattet sein (Details finden sie in BGB § 312g).

Die Neuregelung gilt für alle elektronischen Bestellvorgänge, online und offline und z.B. auch in Spielen, Apps und Anwenderprogrammen.  Die Regelung gilt nur gegenüber Verbrauchern und nicht im Rahmen von Mailbestellungen.

Die wichtige to-do’s finden sie ebenfalls in dem Beitrag der Internetwarriors hier. Aber auch die Konsequenzen bei Nichtbefolgung sind wichtig und, wie ich finde, durchaus bedrohlich:

  1. alle Käufe,  die über ein „fehlerhaftes“ System abgeschlossen wurden, sind unwirksam!
  2. Allen „Nachlässigen“ droht die bekannte Abmahnwelle mit gravierenden Kosten etc.

Wir empfehlen allen Betroffenen und Interessierten nochmal diese  13 seitig Zusammenfassung hier. Bei Bedarf können Sie uns gerne ansprechen, auch wir helfe Ihnen weiter.

Berlin / Brandenburg, den 11. September 2012

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