Kreative aller Branchen haben die Möglichkeit, vom Senat und der EU gefördertes Coaching zu beantragen. Bisher war der Träger das KCC; jetzt wurde dieses Projekt in das neue Förderprogramm Coaching Bonus überführt.
Geändert hat sich nicht viel: Wie bisher wird das Nettohonorar des Coaches für die ersten beiden Beratertage (16 Stunden) in voller Höhe bezuschusst. Ab dem dritten Beratertag müssen Existenzgründer 25 % des Nettohonorars des Coaches zzgl. der Mehrwersteuer auf das Gesamthonorar bezahlen. Unternehmen, die schon länger als drei Jahre am Markt sind, tragen 40 % der Kosten des Coaches. Kreative Gründer und Unternehmen können bis zu acht Tage auf einmal beantragen.
Neu gegenüber dem Vorgänger KCC ist, dass der Coachee in Vorleistung gehen muss und das Gesamthonorar an den Coach überweisen muss; er kann den Betrag also nicht mehr an Coaching Bonus abtreten. Liegen alle Unterlagen vor, erstattet Coaching Bonus die Förderleistung allerdings innerhalb weniger Tage.
Alle bereits früher vom KCC geförderten Unternehmen haben einen großen Vorteil: Sie können erneute Leistungen beim Coaching Bonus beantragen und kommen dadurch zum zweiten Mal in den Genuss von den beiden ersten, unentgeltlichen, Beratertagen.
Ich bin beim Coaching Bonus weiterhin gelistet und freue mich, wenn Sie Interesse an einem Coaching haben. Sprechen Sie mich an!
Berlin, den 11. Februar 2013