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Es ist soweit, GmbH-Reform ist durch den Bundestag

Donnerstag, den 10. Juli 2008 von Harald v. Trotha
Kategorie: Finanzierung, Führung, Organisation

Ich habe in unserem Blog bereits über die geplante Änderung des GmbH-Gesetzes berichtet ( s. hier und hier). Nun ist es endlich so weit, die Reform des GmbH-Gesetzes ist am 26. Juni 2008 durch den Bundestag verabschiedet worden.

Den ausführlichen Gesetzestext finden Sie hier unter Beschlussempfehlung , ich beschränke mich auf einige wichtige Neuerungen:

  1. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) kommt als neue Form der GmbH. Sie kann ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden. Die Unternehmergesellschaft darf ihre Gewinne nicht vollständig ausschütten, bis das Mindestkapital einer GmbH ( es bleibt bei 25.000,-€) angespart worden ist.
  2. Die Gründung einer GmbH wird künftig erleichtert und verbilligt, wenn sog. Musterprotokolle für Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste verwendet werden. Vorraussetzungen dazu sind: Bargründung und höchstens drei Gesellschafter. Es bleibt jedoch bei der notariellen Beurkundung. Die Musterprotokolle sind dem Gesetz als Anlage beigefügt, siehe oben.
  3. Das Verfahren zur Eintragung in das Handelsregister soll durch mehrere Maßnahmen weiter beschleunigt werden.
  4. Der Verwaltungssitz kann zukünftig von Sitz der Gesellschaft abweichen und auch im europäischen Ausland liegen.
  5. Weiterhin sind diverse Neuregelungen hinsichtlich der Kapitalerbringung und -erhaltung, Geschäftsführerbestellung und Übertragung von Geschäftsanteilen vorgesehen, die mehr Sicherheit u.a. im Insolvenzfall bieten sollen.

Die sog. „kleine GmbH“ wurde wieder gestrichen!!! Es bleibt bei einer Stammeinlage (Haftungskapital) von 25.000 €. Damit sollen Ansehen und Bonität der alten GmbH geschützt werden.

Das neue Gesetz MoMiG muß nun noch den Bundesrat passieren und soll im Oktober/November 2008 in Kraft treten.

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