Ich habe in unserem Blog bereits über die geplante Änderung des GmbH-Gesetzes berichtet ( s. hier und hier). Nun ist es endlich so weit, die Reform des GmbH-Gesetzes ist am 26. Juni 2008 durch den Bundestag verabschiedet worden.
Den ausführlichen Gesetzestext finden Sie hier unter Beschlussempfehlung , ich beschränke mich auf einige wichtige Neuerungen:
- Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) kommt als neue Form der GmbH. Sie kann ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden. Die Unternehmergesellschaft darf ihre Gewinne nicht vollständig ausschütten, bis das Mindestkapital einer GmbH ( es bleibt bei 25.000,-€) angespart worden ist.
- Die Gründung einer GmbH wird künftig erleichtert und verbilligt, wenn sog. Musterprotokolle für Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste verwendet werden. Vorraussetzungen dazu sind: Bargründung und höchstens drei Gesellschafter. Es bleibt jedoch bei der notariellen Beurkundung. Die Musterprotokolle sind dem Gesetz als Anlage beigefügt, siehe oben.
- Das Verfahren zur Eintragung in das Handelsregister soll durch mehrere Maßnahmen weiter beschleunigt werden.
- Der Verwaltungssitz kann zukünftig von Sitz der Gesellschaft abweichen und auch im europäischen Ausland liegen.
- Weiterhin sind diverse Neuregelungen hinsichtlich der Kapitalerbringung und -erhaltung, Geschäftsführerbestellung und Übertragung von Geschäftsanteilen vorgesehen, die mehr Sicherheit u.a. im Insolvenzfall bieten sollen.
Die sog. „kleine GmbH“ wurde wieder gestrichen!!! Es bleibt bei einer Stammeinlage (Haftungskapital) von 25.000 €. Damit sollen Ansehen und Bonität der alten GmbH geschützt werden.
Das neue Gesetz MoMiG muß nun noch den Bundesrat passieren und soll im Oktober/November 2008 in Kraft treten.