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GEZ und PC Abmeldung

Donnerstag, den 9. Dezember 2010 von Harald v. Trotha
Kategorie: Controlling, Gründung, Nützliches

Im Juni dieses Jahres habe ich, auf einen Gerichtsbeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtes basierend, meinen PC als neuartiges Rundfunkgerät wieder abgemeldet (Blogbeitrag hier). Diese Geschichte hat sich inzwischen etwas  fortentwickelt, da die GEZ meine Abmeldung mit folgenden Hinweis ignoriert: „Wir bitten daher um Verständnis, dass daher eine Abmeldung nicht möglich ist.“?????

Nein, dafür habe ich leider kein Verständnis! Zwischenzeitlich wird mein Teilnehmerkonto fortgeführt und ich erhalte nun regelmäßige Zahlungsaufforderungen, denen ich korrekt widersprochen habe. Schließlich kam auch mal der Hinweis der GEZ, daß nun ja auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für eine PC-Gebühr entschieden habe (hier), damit hatte ich meine Abmeldung allerdings niemals begründet. Denn die PC-GEZ Gebühr entfällt für die Selbständigen und Freiberufler, die ihrer Arbeit vom häuslichen Arbeitszimmer aus nachgehen und für diese Wohnung bereits ein Empfangsgerät angemeldet haben. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit meiner Abmeldung (Versuch einer Abmeldung?) hat bei der GEZ bisher immer noch nicht stattgefungen. Und dies, wo sie doch für’s Schnüffeln sehr bekannt ist und es sehrwohl objektive Gründe für eine Abmeldung gibt. Das die GEZ diese Prüfung verweigert, nenne ich Abzocke.

Ich warte weiterhin, was so passiert und welchen Aufwand die GEZ für 17,28 € pro Quartal betreibt. Wenn es ernst wird, werde ich einfach die bereits zuviel gezahlte Gebühr von Jan. 07 bis Juni 10 auch noch zurückfordern, dies sind immerhin 172,80 € für mich.

Eine interessante, leider etwas ältere Sammlung von Gerichtsurteilen zum Thema PC-GEZ Gebühren finden sie hier.

Berlin Brandenburg, am 9. Dez. 2010

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