Das neue Jahr bringt natürlich wieder einige Änderungen, die für unsere Kunden von Bedeutung sein können. Hier daher nun einige ausgewählte Hinweise.
Kurzarbeitergeld:
die Regelung, daß Kurzarbeitergeld für 24 Monate beantragt werden kann, lief zum Jahresende 2009 aus, für Anträge im Jahre 2010 gelten nun 18 Monate Laufzeit.



